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   BFH, 30.03.1979 - III R 8/77   

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https://dejure.org/1979,1237
BFH, 30.03.1979 - III R 8/77 (https://dejure.org/1979,1237)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1979 - III R 8/77 (https://dejure.org/1979,1237)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1979 - III R 8/77 (https://dejure.org/1979,1237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Investitionszulage - Bezeichnung einzelner Wirtschaftsgüter - Investitionszulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BerlinFG § 19 Abs. 3, 4

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 486
  • DB 1979, 1440
  • BStBl II 1979, 450
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.07.1976 - III R 158/73

    Ausschlußfrist - Investitionsvorhaben - Summe der Investitionskosten -

    Auszug aus BFH, 30.03.1979 - III R 8/77
    Entgegen der Auffassung des FG seien die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juli 1976 III R 158/73 (BFHE 119, 543, BStBl II 1976, 757) auch auf den Geltungsbereich des Berlinförderungsgesetzes zu übertragen.

    Nach Ansicht des BdF kann die Neuregelung erst für Anträge gelten, die nach der Veröffentlichung des BFH-Urteils III R 158/73 zu stellen waren.

    Eine rückwirkende Anwendung der Neuregelung müsse insbesondere schon deshalb ausscheiden, weil die Entscheidung III R 158/73 zu § 1 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) ergangen sei.

    Die Klägerin kann sich zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung nicht mit Erfolg auf das Urteil III R 158/73 berufen, und zwar insbesondere schon deshalb nicht, weil die Grundsätze dieser Entscheidung nicht auf die Regelung des § 19 BerlinFG übertragen werden können.

  • BFH, 02.06.1978 - III R 48/77

    Rückzahlung der Investitionszulage für Anzahlungen, wenn angezahltes

    Auszug aus BFH, 30.03.1979 - III R 8/77
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 2. Juni 1978 III R 48/77 (BFHE 125, 243, BStBl II 1978, 475) dargelegt, daß § 19 Abs. 3 BerlinFG keinen selbständigen Begünstigungstatbestand neben § 19 Abs. 1 BerlinFG darstellt.

    Der Anschaffungsgegenstand muß bereits im Zeitpunkt der Vorauszahlung im einzelnen bestimmt sein (BFH-Urteil III R 48/77).

  • BFH, 12.11.1976 - III R 13/76
    Auszug aus BFH, 30.03.1979 - III R 8/77
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. November 1976 III R 13/76 (BFHE 121, 273).

    Ebensowenig sind die Grundsätze der Entscheidung III R 13/76 im Streitfall anwendbar.

  • BFH, 24.05.1968 - VI R 305/67

    Antrag auf Investitionszulage - Rechtsmittelverfahren - Investitionsvorgang -

    Auszug aus BFH, 30.03.1979 - III R 8/77
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 305/67, BFHE 92, 402, BStBl II 1968, 572) sind im Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage die Wirtschaftsgüter, für die Investitionszulage begehrt wird, so zu bezeichnen, daß ihre Feststellung bei einer Nachprüfung möglich ist.
  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Erfahrungsgemäß häufen sich gerade kurz vor Ablauf der Antragsfrist die Anträge, so dass von dem beklagten FA nicht erwartet werden konnte, innerhalb von nur zwei Tagen alle eingegangenen Anträge auf ihre formelle Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen, um eventuell entdeckte Fehler durch die Antragstellerin noch fristgerecht beheben zu lassen (vgl. auch BFH-Urteile vom 30. März 1979 III R 8/77, BFHE 127, 486, BStBl II 1979, 450, unter 3. der Gründe; vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31, unter II. 1. der Gründe).

    In dem vom FG zwar angeführten, jedoch im Streitfall für nicht anwendbar gehaltenen Urteil des BFH in BFHE 127, 486, BStBl II 1979, 450 (unter 3. der Gründe zu § 19 Abs. 3 und 4 des Berlinförderungsgesetzes) hat der erkennende Senat die Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben verneint und das FA für berechtigt angesehen, die Einhaltung der Verfahrensvorschriften bei jedem Antrag erneut zu prüfen.

  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Die Rechtsprechung hat insbesondere nicht als hinreichende Individualisierung der begünstigten Investition bloße Gattungsbezeichnungen genügen lassen (vgl. BFH-Urteile vom 30. März 1979 III R 8/77, BFHE 127, 486, BStBl II 1979, 450; vom 2. Juni 1978 III R 48/77, BFHE 125, 243, BStBl II 1978, 475, unter Ziff. d der Gründe, betreffend "100 Fernsehgeräte"; zustimmend Selder in Blümich, Einkommensteuergesetz und ertragsteuerliche Nebengesetze, Kommentar, § 6 InvZulG 1996 Rz. 9; M. Söffing in Lademann, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 6 InvZulG 1993 Rz. 14).
  • FG Sachsen-Anhalt, 03.03.2003 - 1 K 477/99

    Ablehnung eines wiederholten, in Prozessverschleppungsabsicht gestellten

    Allerdings gilt auch in diesem Fall, dass die Wirtschaftsgüter in dem Antrag so genau bezeichnet werden müssen, dass ihre Feststellung bei einer Nachprüfung möglich ist (§ 6 Abs. 3 S. 2 InvZulG ); der Anschaffungsgegenstand muss bereits im Zeitpunkt der Vorauszahlung bestimmt sein und in dem Antrag genau bezeichnet werden (BFH, Urteil vom 30. März 1979, III R 8/77, BStBl. II 1979 S. 450).
  • FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96
    Auch wenn sich ein Steuerpflichtiger grundsätzlich nicht auf bestimmte, die Vergangenheit betreffende Verhaltensweisen eines Finanzamtes berufen kann, da die Verhältnisse eines jeden Veranlagungszeitraumes losgelöst von denjenigen vergangener Veranlagungszeiträume zu überprüfen sind, (vgl. BFH, Urteil vom 30. März 1979 III R 8/77 , Steuerrechtsprechung in Karteiform -;StRK-; Berlin FG § 19 Nr. 49), gilt dieser Grundsatz für Unternehmen mit Geschäftsleitung in den neuen Bundesländern, zu denen die Rechtsvorgängerin der Klägerin mit ihrem Geschäftssitz im früheren Ostteil Berlins gehörte, zumindest für eine Übergangszeit nicht (vgl. BFH, Urteil vom 8. Februar 1996 III R 126/93 , Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFHE-; 180, 480, Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1996, 542).
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